Individuelle
Patientenverfügung
- Advance Care Planning

Damit Sie so
behandelt werden,
wie Sie es möchten!

"Ausgerechnet dann wenn's drauf ankäme, 
sind Kranke meist nicht in der Lage, 
zu äußern, wie sie behandelt werden möchten"

 

Deshalb ist es ratsam, 
sich rechtzeitig mit diesem Thema zu befassen!

Auf die meisten von uns werden früher oder später einmal Situationen zukommen, in denen weitreichende medizinische Behandlungs-Entscheidungen zu treffen sind.

Im Idealfall ist dann genügend Zeit, um nach ärztlicher Beratung und nach gemeinsamem Überlegen mit nahestehenden Menschen, ein den eigenen Vorstellungen entsprechendes Vorgehen zu wählen.

Gerade in Fällen, in denen sehr gewichtige Entscheidungen zu treffen sind, ist ein Kranker jedoch oft nicht in der Lage, seinen eigenen Willen zum Ausdruck zu bringen. Etwa bei Vorliegen einer schwereren Demenz oder auch "nur" wegen akuter Bewusstlosigkeit.

Dann müssen andere entscheiden!

Schutz vor "bösen Überraschungen"

Handlungsleitend ist dann in der Regel der akutmedizinische Standard. Das heißt, alles, was medizinisch möglich ist, wird auch angewendet

Viel spricht dafür, sich rechtzeitig im Vorhinein mit den denkbar später einmal eintretenden Szenarien befasst zu haben. Insbesondere dann, wenn lebenserhaltende Therapien unter bestimmten Vorzeichen nicht mehr gewünscht sind oder begrenzt werden sollen. 

Für den Fall einer eventuell eintretenden Entscheidungs-Unfähigkeit kann durch das Erstellen einer Vorsorgevollmacht verbindlich eine Vertrauensperson als Vertreter benannt werden. Aufgabe des Bevollmächtigten ist, im Anwendungsfall den Willen des Vollmachtgebers zu artikulieren und durchzusetzen.

In einer Patientenverfügung werden die eigenen Vorstellungen und der persönliche Wille im Hinblick auf möglicherweise zukünftig einmal eintretende Behandlungssituationen im Voraus schriftlich festgehalten.
Für die Stellvertreter-Entscheidungen des Bevollmächtigten ist dieses Dokument nicht nur wichtige Orientierung, sondern vielmehr verbindlicher Maßstab.

Vorsorge durch Vollmacht und Patientenverfügung gibt Sicherheit

Eine aussagekräftige Patientenverfügung erstellt zu haben, ist für viele Menschen eine große Entlastung und Beruhigung.

Entlastet wird dadurch auch der Bevollmächtigte (oder ggf. der rechtliche Betreuer) sowie darüberhinaus auch Angehörige und andere dem Kranken nahestehende Personen. 

Die bei dem Verfassen einer Patientenverfügung zu bedenkenden medizinischen, ethischen und rechtlichen Fragen sind umfangreich und vielfältig. 
Eine fachkundige Beratung bei deren Erstellung - wie sie auch von Ärzten und anderen Experten empfohlen wird - ist darum von grundlegender Bedeutung.

Unser Angebot

Qualifizierte Unterstützung
bei der Entwicklung einer
individuellen Patientenverfügung

Ein Prozess im Umfang von (in der Regel) zwei Gesprächen.
Sinnvoll ist, dass in zumindest eines dieser Gespräche eine Ihnen nahestehende Vertrauensperson einbezogen ist.

Nach Abschluss der Gespräche verfügen Sie über eine aussagekräftige und wirksame Patientenverfügung.
Sofern das nicht bereits zuvor erfolgt war, werden Sie im Rahmen dieser Gespräche auch in die Lage versetzt, schriftlich einen oder (ggf.) mehrere Bevollmächtigte/n wirksam zu beauftragen.
 
Zeitlicher Umfang:
zwei Gespräche, insgesamt +/- 4 Stunden
 

 
Grundlagengespräch
(Aufklärungsgespräch)

Vielleicht kommt es Ihrem Bedürfnis entgegen, (zunächst) lediglich ein Informationsgespräch im Hinblick auf das Verständnis der medizinischen, ethischen und rechtlichen Rahmenbedingungen und Zusammenhänge medizinischer Behandlung zu führen.

Vor dem Hintergrund Ihres Vorwissens und Ihrer Fragen werden Sie diese kennen und verstehen lernen, insbesondere auch mit Blick auf Therapien an den Grenzen des Lebens.

Sollten Sie nach dem Gespräch den Wunsch haben, eine individuelle Patientenverfügung zu erstellen, ist mit dem Informations-Gespräch der erste Schritt des Erstellungs-Prozesses bereits vollzogen. 

Zeitlicher Umfang:
Gespräch von ca. 45 - 60 Minuten Länge.

Aktualisierung im weiteren Verlauf

Zunehmendes Alter, Veränderung der persönlichen Lebenssituation, Krankheit oder andere Faktoren können Auswirkungen auf Ihre persönlichen Ziele, und damit auch auf Ihre Wünsche und Ihren Willen im Hinblick auf medizinische Behandlungen haben.
Ratsam ist deshalb, nach Fertigstellung Ihrer Patientenverfügung im Blick zu behalten, inwieweit diese im Laufe der Zeit weiterhin Ihrer aktuellen Lebenssituation und Ihrem aktuellen Willen hinsichtlich medizinischer Behandlung entspricht.

Gegebenenfalls stehe ich für eine Aktualisierung und Anpassung weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung.  

Zeitlicher Umfang:
Abhängig vom Bedarf

 

 

Weitere Unterstützung

Im Alltag oder im Nachgang zu dem Erstellungsprozess der Patientenverfügung können Fragen aufkommen. Etwa im Hinblick auf die Kommunikation der festgelegten Entscheidungen. Vielleicht auch durch im Laufe der Zeit aufgekommene Unsicherheit, ob Sie richtig entschieden haben.

Denkbar ist auch, dass Ihr Bevollmächtigter 
in einer Anwendungssituation, in der er sich nicht mit Ihnen beraten kann, Unterstützung benötigt.

Möglicherweise reicht eine kurze telefonische Auskunft, vielleicht ist ein Vier-Augen-Gespräch erforderlich. 

Auch die Begleitung bei Arztgesprächen ist denkbar.

Gegebenenfalls können Sie mich gerne kontaktieren. Wenn es mir möglich ist, unterstütze ich Sie.

Zeitlicher Umfang:
Abhängig vom Bedarf.

Unsere Motivation

Als Arzt und Intensivmediziner,
und als langjähriger Krankenhaus-Seelsorger und Medizinethiker verbindet uns unser Engagement für eine patientenzentrierte Medizin an den Grenzen des Leben.

      

     Dr. med. Stefan Meier

  • Facharzt Anästhesiologie, Intensiv-, Notfall-, Palliativmedizin
  • Über 30 Jahre Tätigkeit in klinischer Akut-, Intensiv- und Notfallmedizin
  • Systemischer Supervisor/Coach (SG, DGSv)
  • Koordinator für Ethik im Gesundheitswesen (AEM)
  • Gesprächsbegleiter 
    Advance Care Planning (ACP-D)

        

       Dr. rer. medic. Thomas Otten

  • Medizinethische Promotion
  • Diplom Theologe (Univ.)
  • 35-jährige Tätigkeit als Krankenhausseelsorger in 
    Kliniken der Maximalversorgung in Köln und Bonn
  • Beauftragter für Ethik im Gesundheitswesen im Erzbistum Köln (2014 - 2025)
  • Supervisor/Coach (DGSv)
  • Trainer für Ethikberatung (AEM)
  • Trainer für Advance Care Planning (ACP-D)

Advance
Care Planning

- als konzeptioneller Hintergrund *

35 

Jahre Erfahrung

mehr als 700

Begleitungen 
bei der Erstellung individueller Patientenverfügungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

* Advance Care Planning ist ein 
international etabliertes Konzept 
zur Realisierung aussagekräftiger 
und beachteter Patientenverfügungen. 
Wissenschaftliche Fachgesellschaft: 
ACP-Deutschland e. V.

Begriffe
(die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sind)
 

Advance Care Planning

- ein ursprünglich in den USA entwickeltes - seit etlichen Jahren aber auch in vielen anderen Ländern etabliertes - Konzept zur Realisierung aussagekräftiger und beachteter Patientenverfügungen.
Ziel ist, dass Menschen auch dann gemäß ihren eigenen Werten, Wünschen und Zielen behandelt werden, wenn sie in einer medizinischen Entscheidungssituation aktuell nicht einwilligungsfähig sind. 
Wissenschaftliche Fachgesellschaft: ACP-Deutschland e. V. 

 

Behandlung im Voraus planen

- die deutsche Übersetzung des amerikanischen Begriffs Advance Care Planning. Diese ursprünglich von der Fachgesellschaft ACP-Deutschland entwickelte Überschrift für das Konzept findet auch heute gelegentlich noch Verwendung.

 

Betreuer, Betreuung

Für den Fall, dass ein Erwachsener vor einer anstehenden medizinischen Behandlung selbst nicht in der Lage ist, in diese einzuwilligen, muss die Einwilligung durch einen Vertreter ( Patientenvertreter) erfolgen.
Wenn der Erkrankte für derartige Situationen nicht bereits selbst durch eine (Vorsorge-) Vollmacht  einen Bevollmächtigten für die Gesundheitssorge  ermächtigt hatte, muss das zuständige Betreuungsgericht (= Abteilung des Amtsgerichts) einen (rechtlichen) Betreuer bestellen.

 

Betreuungsverfügung

Mittels einer Betreuungsverfügung kann vorsorglich eine Person benannt werden, die das Betreuungsgericht im Falle der eigenen Einwilligungsunfähigkeit zum Betreuer bestellen soll. Durch die Betreuungsverfügung können gezielt auch bestimmte Personen für dieses Amt ausgeschlossen werden (z. B. ein naher Verwandter, zu dem der Kontakt bewusst abgebrochen wurde). 
Durch erfolgte Ernennung eines Vertreters durch eine ( Vorsorge-) Vollmacht erübrigt sich die Erstellung einer Betreuungsverfügung (für Gesundheitsangelegenheiten). 

 

Patientenverfügung

Durch Erstellung einer Patientenverfügung können Behandlungsentscheidungen für in der Zukunft liegende Krankheitssituationen (in denen der Betroffene aktuell nicht einwilligungsfähig ist) vorsorglich im Vorhinein schriftlich festgehalten werden (§ 1827 BGB). 
Patientenverfügungen sind grundsätzlich rechtsverbindlich. Dafür müssen sie jedoch die eingetretene Behandlungssituation konkret vorwegnehmen. Bei nicht vorhandener oder nicht unmittelbar anwendbarer Patientenverfügung kommt dem Patientenvertreter die Aufgabe zu, die Behandlungswünsche bzw. den mutmaßlichen Willen der vertretenen Person zu ermitteln und diesen/m Geltung zu verschaffen.

Im Idealfall ist der Bevollmächtigte auch über den Inhalt der Patientenverfügung hinaus umfassend über die Wertvorstellungen und die evtl. Grenzen des Behandlungswunsches des Vollmachtgebers informiert. Zur Durchsetzung des Willens eines Kranken bedarf es nicht zwingend einer Patientenverfügung. Gleichwohl ermöglicht die Patientenverfügung dem Bevollmächtigten eine größere Sicherheit und sie ermöglicht ihm drüber hinaus, die Behandlungswünsche Dritten gegenüber transparent und plausibel zu machen.

 

Patientenvertreter

Jede medizinische Maßnahme bedarf - außer in einer akuten Notfallsituation - der Einwilligung des Betroffenen (§ 630d BGB). Anders als viele Menschen gemeinhin vermuten, existiert im Hinblick auf Gesundheitsangelegenheiten in Deutschland kein (automatisches) Angehörigenvertretungsrecht (Ausnahme: seit 1.1.2023 gibt es bei Vorliegen bestimmter eng gefasster Voraussetzungen für die Gesundheitssorge ein einmalig auf maximal 6 Monate befristetes, "Notvertretungsrecht" für Ehegatten [§ 1358 BGB]). Das bedeutet, bei nicht gegebener Einwilligungsfähigkeit einer erkrankten Person (z. B. bei Bewusstlosigkeit, Demenz, …), müssen Behandlungs-Einwilligungen durch eine für diese Entscheidungen ausdrücklich autorisierte andere Person (Gesetzestext: "Einwilligung des hierzu Berechtigten") erteilt werden. Das kann selbstverständlich auch der - allerdings im Vorhinein rechtzeitig formal dafür auch schriftlich bevollmächtigte - Ehepartner sein.

Diese Autorisierung kann auf zwei Wegen erfolgen: 

1. Bevollmächtigung
Jeder geschäftsfähige Volljährige kann durch eine sogenannte (Vorsorge-) Vollmacht für solche Situationen im Vorhinein eine Person seines Vertrauens als seinen Vertreter in Gesundheitsfragen ermächtigen.

2. Bestellung zum Betreuer
Falls zuvor noch keine Person wirksam zum Bevollmächtigten ernannt worden ist, muss im Hinblick auf anstehende Behandlungs-Einwilligungen oder Nicht-Einwilligungen vom Betreuungsgericht ein (rechtlicher) Betreuer bestellt werden.

"Patientenvertreter" ist ein Oberbegriff für die Rolle des (Gesundheits-) Bevollmächtigten oder des Betreuers.

 

Vollmacht (Vorsorgevollmacht)

Ermächtigung einer Vertrauensperson zum Patientenvertreter durch eine (für Gesundheitsangelegenheiten zwingend schriftlich zu erteilende) Bevollmächtigung. Eine notarielle Erstellung oder Beglaubigung einer Vollmacht (für den Regelungsbereich Gesundheitssorge) ist nicht erforderlich.

Insbesondere im Hinblick auf behandlungs-begrenzende Stellvertreter-Entscheidungen sind bestimmte formale Voraussetzungen zu beachten. Deshalb empfiehlt sich, auf eine gute Vorlage zurückzugreifen (z. B. auf der Webpräsenz des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz).

Da medizinische Entscheidungssituationen, in denen der Betroffene nicht einwilligungsfähig ist, unabhängig vom Lebensalter ganz plötzlich eintreten können (z. B. durch einen Verkehrsunfall), empfiehlt sich die Erstellung einer solchen Vollmacht für jeden Erwachsenen. Voraussetzung ist allerdings, dass im persönlichen Umfeld eine Person vorhanden ist, der bedenkenlos vertraut werden kann. (vgl. Betreuungsverfügung)

Auszüge aus Rückmeldungen
zu Erfahrungen durch die Beratung ...

" ..., wir bedanken uns ... noch einmal ausdrücklich für das einfühlsame und sehr hilfreiche Gespräch, ... für die intensive und sehr persönliche Begleitung / Anleitung im Umgang mit unseren Patientenverfügungen. Sie haben uns durch Ihre gezielten Fragestellungen und Anregungen den für uns richtigen Weg für einen eventuell eintretenden Notfall aufgezeigt und mit uns abgestimmt. Das gibt nicht nur uns, sondern auch unseren Kindern, das Gefühl, für einen solchen Fall gewappnet zu sein ..."

vorausplanendes Ehepaar, 68 und 73 Jahre, nach Erstellung beider Patientenverfügungen

 

 

 

„ … zunächst einmal vielen Dank für das ausführliche und mit Sorgfalt erstellte Dokument. Es hat mich sehr bewegt, als ich es das erste Mal las. Sie haben mir gut zugehört und die Essenz, teilweise wörtlich, herausgefiltert. Gleichzeitig hat mich das Geschriebene nochmals intensiv zum Nachdenken gebracht. Die Klärung meiner Gedanken zu diesen essenziellen Fragen verläuft in Wellen. So würde ich Sie gerne bei unserem nächsten Treffen noch einiges fragen …“

weibliche Vorausplanende, 46 Jahre,
nach dem ersten Gespräch

"...,  wie vorausgesehen haben Sie mir und meiner Tochter gestern mit und bei unserem Gespräch alle Sorgen um einen würdevollen Tod genommen. Danke Ihnen sehr dafür und danke für Ihre Zeit und die klaren angenehmen Gespräche, die ich mit Ihnen führen durfte. 

..., herzlichen Dank auch im Namen meiner Tochter.“ 

männlicher Vorausplanender, 76 Jahre,
(mit weit fortgeschrittener Krebserkrankung)

"..., herzlichen Dank auch noch mal für Ihren so persönlichen und engagierten Einsatz auf diesem kleinen aber schwierigen Stückchen Lebensweg bei der Entscheidung über die letzten Entscheidungen. Es hat gut getan, dass Sie da waren, empfindsam, aufmerksam und professionell bis ins Detail. 
Da habe ich mich mit jeder Faser zu jeder Zeit gut aufgehoben gefühlt. …“

männlicher Vorausplanender, 60 Jahre,
nach Erstellung der Patientenerfügung

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Telefon: +49 221 96 52 88 5

E-Mail: kontakt@patientenverfuegung.koeln

Internet: www.patientenverfuegung.koeln
                   www.advancecareplanning.koeln
                   www.individuelle-patientenverfuegung.de

Adresse: Ittenbacher Str. 3
                   50939 Köln

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