Unsere Beratungsangebote
A. Qualifizierte Unterstützung
bei Entwicklung und Erstellung einer
individuellen Patientenverfügung
Ein Prozess im Umfang von (in der Regel) zwei Gesprächen.
Sinnvoll ist, dass in zumindest eines dieser Gespräche eine Ihnen nahestehende Vertrauensperson einbezogen ist.
Nach Abschluss der Gespräche verfügen Sie über eine aussagekräftige und wirksame Patientenverfügung.
Sofern das nicht bereits zuvor erfolgt war, werden Sie im Rahmen dieser Gespräche auch in die Lage versetzt, schriftlich einen oder (ggf.) mehrere Bevollmächtigte/n wirksam zu beauftragen.
Zeitlicher Umfang:
zwei Gespräche, insgesamt +/- 4 Stunden
B. Gespräch zum Verständnis der grundlegenden medizinischen, ethischen und rechtlichen Rahmenedingungen von Behandlung
Vielleicht kommt es Ihrem Bedürfnis entgegen, (zunächst) lediglich ein Informationsgespräch im Hinblick auf das Verständnis der medizinischen, ethischen und rechtlichen Rahmenbedingungen und Zusammenhänge medizinischer Behandlung zu führen.
Vor dem Hintergrund Ihres Vorwissens und Ihrer Fragen werden Sie diese kennen und verstehen lernen, insbesondere auch mit Blick auf Therapien an den Grenzen des Lebens.
Sollten Sie nach dem Gespräch den Wunsch haben, eine individuelle Patientenverfügung zu erstellen, ist mit dem Informations-Gespräch der erste Schritt des Erstellungs-Prozesses bereits vollzogen.
Zeitlicher Umfang:
Gespräch von ca. 45 - 60 Minuten Länge.
C. Gegebenenfalls später sinnvollerweise einmal vorzunehmende Aktualisierung der Dokumente
Zunehmendes Alter, Veränderung der persönlichen Lebenssituation, Krankheit oder andere Faktoren können Auswirkungen auf Ihre persönlichen Ziele, und damit auch auf Ihre Wünsche und Ihren Willen im Hinblick auf medizinische Behandlungen haben.
Ratsam ist deshalb, nach Fertigstellung Ihrer Patientenverfügung im Blick zu behalten, inwieweit diese im Laufe der Zeit weiterhin Ihrer aktuellen Lebenssituation und Ihrem aktuellen Willen hinsichtlich medizinischer Behandlung entspricht.
Gegebenenfalls stehen wir für eine Aktualisierung und Anpassung weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung.
Zeitlicher Umfang:
Abhängig vom Bedarf.
D. Weitere
Unterstützungsangebote
Im Alltag, vielleicht auch im Nachgang zu den Überlegungen bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung kommen eventuell nochmals neue Fragen auf. Womöglich auch durch Gespräche mit Ihnen nahestehenden Menschen über den Entstehungsprozess des Dokuments oder auch hinsichtlich konkret von Ihnen getroffener Entscheidungen. Vielleicht werden Sie im Laufe der Zeit einfach unsicher, ob Sie "richtig" entschieden haben.
Denkbar ist auch, dass Ihr Bevollmächtigter
in einer Anwendungssituation, in der er sich nicht mit Ihnen beraten kann, Unterstützung benötigt.
Möglicherweise reicht eine kurze telefonische Auskunft, vielleicht ist aber auch ein Gespräch von Angesicht zu Angesicht die bessere Lösung.
Auch die Begleitung zu und bei Arztgesprächen ist denkbar.
Gegebenenfalls können Sie uns gerne kontaktieren. Wenn es uns möglich ist, unterstützen wir Sie.
Zeitlicher Umfang:
Abhängig vom Bedarf.
